Erdgrabstätte mit Abgrenzungsbepflanzung
Allgemeines
- 1-, 2- und 3-stellige Erdgrabstätten befinden sich auf dem alten und neuen Teil des Friedhofs.
- Es gibt Gräber in sonniger Lage oder schattig-kühl mit waldartigem Charakter.
- Die Lage des Grabes kann frei gewählt werden. Ein Mitarbeiter des Friedhofs berät bei der Auswahl der Grabstätte vor Ort.
- Es können ein Sarg und bis zu zwei Urnen je Grab beigesetzt werden.
- Ein Angehöriger wird Nutzungsberechtigter des Grabes – er ist Ansprechpartner für die Friedhofsverwaltung und Inhaber aller Rechte und Pflichten
an der Grabstätte. - Das Nutzrecht wird grundsätzlich für 25 Jahre vergeben.
- Eine Verlängerung des Nutzrechts ist möglich.
- Das Nutzrecht an diesen Grabstätten kann schon zu Lebzeiten im Voraus erworben werden.
Pflege
- Das Grab kann individuell bepflanzt werden.
- Es sollen nur Pflanzen verwendet werden, die in Größe und Wuchs umliegende
- Grabstätten und Wege nicht beeinträchtigen.
Grabmal
- Das Aufstellen von stehenden und liegenden Grabmalen ist möglich.
- Grabmale und Fundamente müssen von einem zugelassenen Gewerbebetrieb beantragt werden.
Erdgrabstätte mit Rasenbegrünung
Allgemeines
- 1- und 2-stellige Erdgrabstätten befinden sich auf dem alten und neuen Teil des Friedhofs.
- Die Gräber liegen in sonniger Lage.
- Die Lage des Grabes kann frei gewählt werden. Ein Mitarbeiter des Friedhofs berät bei der Auswahl der Grabstätte vor Ort.
- Es können zwei Särge und bis zu vier Urnen je Grabstätte beigesetzt werden.
- Ein Angehöriger wird Nutzungsberechtigter des Grabes – er ist Ansprechpartner für die Friedhofsverwaltung und Inhaber aller Rechte und Pflichten an der Grabstätte.
- Das Nutzrecht wird grundsätzlich für 25 Jahre vergeben.
- Eine Verlängerung des Nutzrechts ist möglich.
- Das Nutzrecht an diesen Grabstätten kann schon zu Lebzeiten im Voraus erworben werden.
Pflege
- 2/3 des Grabes werden von Friedhofsmitarbeitern mit Rasen begrünt und gepflegt, 1/3 des Grabes wird als Pflanzbeet angelegt.
- Das Pflanzbeet kann individuell bepflanzt werden.
- Es sollen nur Pflanzen verwendet werden, die in Größe und Wuchs umliegende Grabstätten und Wege nicht beeinträchtigen.
- Auf Wunsch kann das gesamte Grab mit Rasen begrünt werden, dann ist das Grab für die Angehörigen pflegefrei.
Grabmal
- Das Aufstellen von stehenden und liegenden Grabmalen ist möglich.
- Grabmale und Fundamente müssen von einem zugelassenen Gewerbebetrieb beantragt werden.
Erdgrabstätte mit pflegeleichter Bepflanzung
Allgemeines
- 1- und 2-stellige Erdgrabstätten mit pflegeleichter Bepflanzung befinden sich auf dem alten und neuen Teil des Friedhofs.
- Es gibt Gräber in sonniger Lage oder schattig-kühl mit waldartigem Charakter.
- Die Lage des Grabes kann frei gewählt werden. Ein Mitarbeiter des Friedhofs berät bei der Auswahl der Grabstätte vor Ort.
- Es können zwei Särge und bis zu vier Urnen je Grabstätte beigesetzt werden.
- Ein Angehöriger wird Nutzungsberechtigter des Grabes – er ist Ansprechpartner für die Friedhofsverwaltung und Inhaber aller Rechte und Pflichten an der Grabstätte.
- Das Nutzrecht wird grundsätzlich für 25 Jahre vergeben.
- Eine Verlängerung des Nutzrechts ist möglich.
- Das Nutzrecht an diesen Grabstätten kann schon zu Lebzeiten im Voraus erworben werden.
Pflege
- 2/3 des Grabes werden von Friedhofsmitarbeitern mit pflegeleichter Bepflanzung begrünt und gepflegt, 1/3 des Grabes wird als Pflanzbeet angelegt.
- Das Pflanzbeet kann individuell bepflanzt werden.
- Es sollen nur Pflanzen verwendet werden, die in Größe und Wuchs umliegende Grabstätten und Wege nicht beeinträchtigen.
- Auf Wunsch kann das gesamte Grab mit pflegeleichter Bepflanzung begrünt werden, dann ist das Grab für die Angehörigen pflegefrei.
Grabmal
- Das Aufstellen von stehenden und liegenden Grabmalen ist möglich.
- Grabmale und Fundamente müssen von einem zugelassenen Gewerbebetrieb beantragt werden.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Broschüre Grabarten – Stellinger Friedhof.